[vc_row][vc_column][vc_column_text]Für den Geschäftsverkehr mit NASH GROUP GmbH gelten folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil jeden Auftrages zwischen NASH GROUP GmbH und dem Kunden und haben Gültigkeit, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Angebote/Offerten
Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Angebote/Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Preisaufschläge, die vor Auftragsbeendigung eintreten können.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungfrist des Rechnungsbetrages kann von Kunden zu Kunden zwischen 14 und 28 Tagen variieren. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Zahlungsverzug wird unter Anrechnung einer Umtriebsentschädigung und eines Verzugszinses von 6% ab Rechnungsdatum nachbelastet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen dann zurückzubehalten oder zu reduzieren, wenn dies aufgrund einer Beanstandung oder Reklamation erfolgen soll, die von NASH GROUP GmbH nicht ausdrücklich gut geheissen wurde. NASH GROUP GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug oder begründetem Verdacht auf Insolvenz, Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen und diese erst dann wieder aufzunehmen, wenn die Zahlungen vollständig geleistet wurden. NASH GROUP GmbH kann Vorauszahlungen verlangen.
Zahlungsmöglichkeiten und Eigentumsvorbehalt
Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Klebebandbedrucken24 behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse zu bestehen. NASH GROUP GmbH kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 20.- pro Mahnung erheben. Die dem Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Klebebandbedrucken24.
Zahlungsverzug
Der Rechnungsbetrag ist an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 9 %. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Bestellung so lange zu verweigern, bis die gesamte noch ausstehende Forderung beglichen ist. Für die erste Mahnung werden 15.00 CHF für jede weitere Mahnung CHF 20.00 erhoben. Das Inkasso erfolgt durch die Creditreform Egeli Basel / St.Gallen / Zürich AG. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich nach der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen CHF 60.00 bis zu einer Forderungshöhe (FH) von 50, 100.00 bis FH 150, 125.00 bis FH 300; 190.00 bis FH 500, 260.00 bis FH 1 000, 350.00 bis FH 2 000, 530.00 bis FH 4 000, 900.00 bis FH 8 000, 1 330.00 bis FH 16 000, 2 000.00 bis FH 32 000, 2 600 bis FH 50 000, ab FH 50 000 betragen sie 5.5% der Forderung.
Lieferfristen & Liefertermine
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen und/oder Informationen zum vereinbarten Zeitpunkt bei NASH GROUP GmbH eintreffen, Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder NASH GROUP GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Abnahmeverzug
Bezieht der Besteller die fertiggestellte Dienstleitung/Produkt/Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Beendigung, so ist NASH GROUP GmbH berechtigt, diese zu fakturieren und ihm zu seinen Lasten zustellen zu lassen.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen verbleibt bei NASH GROUP GmbH bestimmt über deren Verwendung. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von NASH GROUP GmbH. Das geistige Eigentum der Werke von NASH GROUP GmbH wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.
Entwürfe
Entwürfe für grafische Arbeiten sind kostenpflichtig, auch wenn sie nicht zur Anwendung gelangen, sofern das mit dem Kunden nicht anders vereinbart.
Nutzungsrechte
Mit der ordentlichen Bezahlung eines Auftrages/ Werkes gehen die Nutzungsrechte uneingeschränkt an den Auftraggeber über, soweit nichts anderes bestimmt wurde.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion aller vom Auftraggeber von NASH GROUP GmbH zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Rechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Mehraufwand und Autokorrekturen
Vom Auftraggeber/Besteller oder dessen beauftragten Vermittler verursachter Mehraufwand durch Änderungen oder Korrekturen (Vorlagen und Manuskript Bereinigung, Dateneingriffe bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen ect.) wird zusätzlich Rechnung gestellt und ist in den offerierten Preisen nicht enthalten.
Branchenübliche Abweichungen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung, Originaltreue und Qualität der Werbeerzeugnisse bleiben vorbehalten. Soweit NASH GROUP GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferung bis 10% des bestellten Quantums, bei Extraanfertigungen des Materials bis 20%, können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Von Auftraggeber geliefertes Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material hat eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen und ist von NASH GROUP GmbH frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Mehraufwendungen, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können.
Mängelrüge
Die von NASH GROUP GmbH gelieferten Produkte oder Dienstleistungen sind bei Empfang genauestens zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 3 Tagen nach Empfang zu erfolgen, da ansonsten die Lieferung als angenommen gilt.
Haftungsbeschränkungen
An NASH GROUP GmbH übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien, Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu tragen.
Elektronische Daten und Datenübernahme
Für vom Auftraggeber angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt NASH GROUP GmbH keine Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste wird von NASH GROUP GmbH nicht übernommen.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Fertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und diese mit der Freigabe und allfälligen Korrekturanweisungen versehen innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. NASH GROUP GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko.
Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Daten, Prints, Fotomaterial o.ä.) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgte Aufzeichnung der Daten kann 10 Tage nach Auslieferung gelöscht werden. Eine weitergehende Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers. Insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten.
Salvatorische Klausel
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.
Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von NASH GROUP GmbH. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von NASH GROUP GmbH zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.
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